Urte Griebenow

Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

KOSTEN


Gesetzlich Versicherte

Die Kosten für eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen.

Eine Überweisung des Kinder- bzw. Hausarztes ist nicht notwendig. Die Gesundheitskarte des Kindes oder Jugendlichen wird benötigt.


Privat Versicherte

In der Regel erstatten die privaten Krankenversicherungen im Rahmen der jeweiligen vereinbarten Konditionen die Kosten für psychotherapeutische Leistungen. Je nach Ihrem persönlichen Tarif werden psychotherapeutische Leistungen komplett oder anteilig durch Ihre Versicherung getragen. Die Anzahl der Sitzungen, welche pro Jahr beglichen wird, kann je nach Art Ihres Versicherungstarifs variieren. Rufen Sie am besten bei Ihrer Versicherung an und fragen nach den genauen Modalitäten und erforderlichen Formularen für die Erstattung einer Psychotherapie.

Die Grundlage für die Abrechnung der Therapiestunden bildet die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Sie erhalten in regelmäßigen Abständen eine Rechnung von mir, die Sie dann bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen. Die Kostenerstattung liegt in Ihrer Verantwortung.

   

Beihilfe

Wie die privaten Krankenversicherungen, erstattet die Beihilfe üblicherweise die Kosten für eine Psychotherapie. Informationen sowie erforderliche Formulare für die Genehmigung finden Sie auf den Seiten Ihrer Beihilfestelle.


Selbstzahler

Sie können sich auch entscheiden, die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung selbst zu übernehmen. Wenn Sie sich dazu entscheiden, entfallen alle Formalitäten und die damit oft verbundenen Wartezeiten. Außerdem wird die von Ihnen in Anspruch genommene Behandlung nicht in ihren Krankenkassen-Unterlagen dokumentiert.

Auch bei Selbstzahlern werden die von mir erbrachten Leistungen nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) berechnet.